Taufe
Die Taufe ist in der Bibel fest verankert und geht auf Jesus zurück, nämlich auf den sogenannten Taufbefehl in Mt 28, 18-20. Dort spricht Jesus: "Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
Die Regel ist in der Evangelischen Kirche die Säuglingstaufe. Martin Luther hat betont, dass wir vor Gott gerecht werden allein aus Gnade - ohne Verdienst. Dies wird gerade bei einem kleinen Kind deutlich, das noch keine Leistungen und Taten vollbracht hat und doch, so wie es ist, von Gott angenommen wird. Grundsätzlich kann man in jedem Alter getauft werden - auch als Jugendlicher z.B. vor der Konfirmation oder als Erwachsener.
Die Anmeldung einer Taufe erfolgt im Gemeindebüro unter 05971 / 98950. Dort erhalten Sie Auskunft über die freien Tauftermine. Der für den Gottesdienst zuständige Pfarrer meldet sich rechtzeitig vor der Taufe telefonisch bei Ihnen, um einen Termin für ein Taufgespräch zu vereinbaren.
Das Formular zur Taufanmeldung eines Kindes gibt es hier. Das Formular zur Anmeldung einer Erwachsenentaufe findet man hier. Bitte bringen Sie bei der Anmeldung auch die Geburtsurkunde des Täuflings (in Kopie) mit.
Für die Taufe wird ein Taufspruch aus der Bibel ausgesucht. Eine Auswahl an Taufsprüchen finden Sie hier.
Entschließt sich eine Familie zur Taufe ihres Kindes, so sucht sie (in der Regel) zwei Paten oder Patinnen für das Kind. Die Paten müssen einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft angehören, also z.B. evangelisch, katholisch, orthodox oder evangelisch-freikirchlich sein (Details siehe: Magdeburger Erklärung). Jemand, der nicht (mehr) Mitglied einer christlichen Kirche ist, kann das Patenamt nicht übernehmen. Dies erklärt sich daher, dass das Patenamt ein kirchliches Amt ist und daher die Kirchenmitgliedschaft und das christliche Bekenntnis Voraussetzungen sind. Patinnen und Paten benötigen von ihrer Kirchengemeinde eine Patenbescheinigung, es sei denn, sie sind Mitglied der Johannesgemeinde.
Foto: B. Arlt, EKD