Konfirmandenunterricht & Konfirmation

Wann muss ich mein Kind anmelden?

Zum Kirchlichen Unterricht (KU) werden alle evangelisch getauften Kinder, die das siebte Jahr zur Schule gehen, Ende Februar eines Jahres von der Kirchengemeinde angeschrieben und zum Kirchlichen Unterricht eingeladen. Es besteht auch die Möglichkeit, noch nicht getaufte Kinder anzumelden. Nach der Anmeldung erhalten die Familien dann nach Ostern schriftlich alle nötigen Informationen. Der KU beginnt dann vor den Sommerferien bereits mit Begrüßungsgottesdienst und KU-Tag. Die Konfirmationen folgen Ende April bzw. Anfang Mai des Folgejahres. Die KU-Zeit in der Johannesgemeinde beträgt also ein knappes Jahr.

Wann findet der Unterricht statt?

Der Unterricht für die Konfirmandinnen und Konfirmanden findet dienstags nachmittags (außer während der Schulferien) im Gemeindehaus statt. Zusätzlich gibt es mehrere KU-Tage am Samstagvormittag, die zu Beginn der KU-Zeit bekannt gegeben werden sowie eine Wochenendfreizeit.

Wie sieht es aus mit der Teilnahme am Gottesdienst?

Konfirmation heißt "Bekräftigung" des Glaubens. Bekräftigen, also Bestätigen, können die Kinder nur das, was sie auch kennen. Daher ist es wichtig, dass die Konfirmandinnen und Konfirmanden regelmäßig den Gottesdienst mitfeiern. Auch die Eltern sollten ihre Kinder dabei begleiten und mit in den Gottesdienst gehen. So unterstützen Sie Ihr Kind! Während der gesamten KU-Zeit müssen mindestens 10 Gottesdienste in der Johanneskirche besucht werden.

Inhalte im Konfirmandenunterricht

Die Zeiten ändern sich - auch in der Kirche. Kirchlicher Unterricht bedeutet nicht bloßes Auswendiglernen von Texten oder Liedern. Es geht um Vertrautwerden mit den kirchlichen Traditionen und biblischen Inhalten. Wichtig ist aber auch, dass die Jugendlichen erfahren können, was der Glaube an Jesus Christus und sein Evangelium für sie selber bedeutet. 

Es ist trotzdem wichtig, dass die Jugendlichen z.B. das zentrale Gebet der Christen, das Vaterunser, aber auch das apostolische Glaubensbekenntnis und ausgewählte biblische Texte, wie z.B. einen Psalm oder einen Abschnitt aus den Evangelien auswendig können.

Können auch nicht getaufte Kinder am KU teilnehmen?

Dies ist grundsätzlich möglich. Ihr Kind wird in diesem Fall dann innerhalb der KU-Zeit (auf jeden Fall aber vor der Konfirmation) getauft. Alle weiteren Dinge können Sie aber mit dem Pfarrer im persönlichen Gespräch klären.

Gibt es besondere Gottesdienste mit den Konfirmanden?

Ja. Es gibt nicht nur den Begrüßungsgottesdienst der Konfirmandinnen und Konfirmanden am Beginn der KU-Zeit und den Vorstellungsgottesdienst kurz vor der Konfirmation, sondern auch während der Unterrichtszeit Gottesdienste, in denen die Konfirmandinnen und Konfirmanden mitwirken oder die besonders auch für Jugendliche zugeschnitten sind, z.B. die Sternstunden-Andachten im Advent.

Was können wir Eltern tun?

Kirchlicher Unterricht ist auch Zusammenarbeit mit den Eltern der Konfirmandinnen und Konfirmanden. Wir veranstalten während der KU-Zeit Elternabende zur Information über Unterricht und Konfirmation. Die Teilnahme ist wichtig, um einen Einblick in die heutige Konfirmandenarbeit zu bekommen. Wichtig ist auch, dass Sie Ihr Kind unterstützen, d.h. nachfragen, wie es im KU war, was besprochen wurde und vor allem: Einfach mitkommen, wenn Ihr Kind in die Kirche geht! So fühlt es sich begleitet und steht nicht alleine da.

Wann findet die Konfirmation statt?

Nach Ostern bereiten sich die Konfirmandinnen und Konfirmanden intensiv auf die Konfirmation vor. Es gibt eine "Generalprobe" in der Kirche, bei der alle Stationen des Konfirmationsgottesdienst durchgegangen werden. Die Konfirmationstermine liegen zwischen Ende April und Mitte Mai an einem Sonntag um 10 Uhr. Die genauen Termine werden mit Beginn des Konfirmandenunterrichts bereits bekannt gegeben.

Was tut die Gemeinde für "Prävention & Kindeswohl"?

Die Gemeinde beteiligt sich am Runden Tisch der Stadt Rheine und arbeitet dort mit am Thema Prävention. Die Mitarbeitenden in der Konfirmandenarbeit sind entsprechend geschult  worden. Alle Mitarbeitenden haben die Selbstverpflichtung der Ev. Jugend unterschrieben und akzeptieren die dort vertretenen Werte in ihrer Arbeit. Alle in der Kinder- und Jugendarbeit Mitwirkenden haben ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt. Der Ev. Kirchenkreis Tecklenburg, zu dem die Johannesgemeinde gehört, arbeitet als  Beratungspartner mit dem Kinderschutzbund Rheine zusammen. 2021 erarbeitete die Johannesgemeinde zudem ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt.

Weitere Informationen und Ansprechpartner

Weitere Informationen zur Konfirmandenarbeit findet man hier. Gern können Sie auch mit Pfarrer Dirk Schinkel Kontakt aufnehmen, der für den KU zuständig ist (Telefon: 86 95 632).

Foto: Jens Schulze, epd


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