Aufarbeitungsprozesse

Kommt es zu einem Fall sexualisierter Grenzüberschreitung oder einem Übergriff, so hat zunächst der Opferschutz absolute Priorität. Insbesondere, wenn es sich um Minderjährige handelt, ist besonderer Wert auf die anschließende Aufarbeitung und Begleitung der Betroffenen zu legen. Das Jugendamt, die Fachstelle Prävention und Intervention der EKvW, der Kooperationspartner Kinderschutzbund und weitere Organisationen sind hier einzubeziehen. Die Beauftragte für Prävention arbeitet mit der Leitung der Gemeinde (Presbyterium) und weiteren Stellen (Kirchenkreis, Landeskirche) bei der Begleitung, Aufarbeitung und Erarbeitung von Konsequenzen für das Präventionskonzept eng zusammen.

Das Schutzkonzept wird regelmäßig, mindestens aber jährlich, auf seine Aktualität hin überprüft.

Wichtige Kontakte

► Präventionsbeauftragte der Gemeinde

Christin Gietz, angstfrei-in-der-kirche@johannes-rheine.de

► für Prävention zuständiger Gemeindepfarrer

Dr. Dirk Schinkel, Telefon: 05971/86 95 632

► Meldestelle nach dem KGSsG bei der EKvW

0521/594-381 (Frau Neuper), meldestelle@ekvw.de

Fachstelle "Prävention und Intervention" der EKvW

► Beauftragte der Landeskirche (EKvW)

Beauftragung für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (UVSS), erreichbar unter: 0521/594-208

► Vertragspartner Kinderschutzbund Rheine

Thiemauer 45, 48431 Rheine, Telefon: 05971/91439-0

[weitere Kontakte unter Hilfsangebote und Partner und im Notfallplan]

[Grafik: © J. Steinhausen, Ev. Kirchengemeinde Johannes zu Rheine]


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